Bürgerentscheid Dietenbach wird am 24. Februar stattfinden Die Frage lautet: „Soll das Dietenbachgebiet unbebaut bleiben?“

Der nachfolgende Artikel ist im Amtsblatt vom 7.12.2018 erschienen
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Einstimmig hat der Gemeinderat am vorvergangenen Dienstag das Bürgerbegehren zur Bebauung des Dietenbachgeländes auf den Weg gebracht und die Verwaltung beauftragt, die Abstimmung für Sonntag, den 24. Februar 2019, vorzubereiten. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats im Juli dieses Jahres hatte die „Initiative Aktion Bürgerentscheid Rettet Dietenbach“ bis Ende Oktober im Rahmen eines Bürgerbegehrens 17 678 größtenteils gültige Unterschriften gegen dieses Vorhaben eingereicht. Damit erfüllt das Bürgerbegehren die Anforderung der Gemeindeordnung, dass mindestens 7 Prozent der Bürger und Bürgerinnen – in Freiburg sind das 11 812 Personen – unterschreiben müssen. Eine kurze Diskussion entspann sich über die Fragestellung des Bürgerentscheids, über die der Gemeinderat zu entscheiden hat. Er ist dabei jedoch an den Antrag des Bürgerbegehrens mit der Fragestellung „Soll das Dietenbachgebiet unbebaut bleiben“ inhaltlich gebunden. Gerne hätte die Verwaltung, so Baubürgermeister Martin Haag, die Fragestellung mit einem Zusatz „westlich der Besançon allee“ konkretisiert. Zu groß sei nämlich die Gefahr, dass viele Bürger das vorgesehene Gebiet mit dem Dietenbachpark verwechseln, der selbstverständlich erhalten bleibt. Allerdings haben die Vertrauensleute der Initiative einen solchen erklärenden Zusatz abgelehnt. Weil dann ein Klagerisiko mit langwierigen juristischen Auseinandersetzungen drohe, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, auf den Zusatz zu verzichten. Die Gemeindeordnung verlangt, dass die Kommune die Bürgerschaft über die Argumente beider Seiten gleichberechtigt informiert. Hierzu wird eine Informationsveranstaltung für Anfang Februar vorbereitet sowie eine Sonderpublikation des Amtsblatts, die am 1. Februar an alle Haushalte verteilt werden wird. Der Bürgerentscheid ist bindend, wenn sich eine Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten (in Freiburg sind das 33 746 Personen) für eine der Fragen entscheidet. Dann ist das notwendige Quorum erreicht. Drei Jahre lang ist die Stadt dann an dieses Votum gebunden und darf keine Entscheidung fällen, die das Ergebnis des Bürgerentscheids verändert. Wird das Quorum jedoch nicht erreicht, ist der Bürgentscheid gescheitert und der Gemeinderat ist wieder am Zug. An das Meinungsbild des Bürgerentscheids ist er nicht gebunden. Die Gemeindeordnung sagt ganz eindeutig: „Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“ Wie bei jeder Wahl werden durch den Bürgerentscheid auch Kosten anfallen. Die organisatorischen Kosten beziffert das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung mit 270 000 Euro, die Kosten für die Veranstaltung und die Sonderpublikation auf zusammen 60 000 Euro. Die Gesamtsumme von 330 000 Euro wird durch Beschluss des Gemeinderats in den Doppelhaushalt 2019/20 aufgenommen.

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Redaktion FRIMP

Mittwoch, 19. Dezember 2018 - 10:36 Schon bei der Informationsveranstaltung der Stadt zu Dietenbach am 3. Dez. im Bürgerhaus am Seepark konnte man sehen, dass die Stadt sich voll für Dietenbach engagiert und alle Register zieht. Daher hatte die Veranstaltung einen starken Werbecharakter. Vom Aktionsbündnis Rettet Dietenbach war niemand geladen.

Redaktion FRIMP

Mittwoch, 19. Dezember 2018 - 10:46 Die BZ berichtete und zahlreiche Leser*innen kommentierten:


http://www.badische-zeitung.de/stadt-freiburg-wirbt-bei-infoveranstaltung-fuer-den-neuen-stadtteil-dietenbach

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