Corona-Virus - weitere Einschränkungen: Alle Kultur- und Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder und Vergnügungsstätten werden geschlossen. Auch gemeinderätliche Gremien und Ortschaftsratssitzungen abgesagt.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16. März eine Verordnung erlassen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen soll. Neben der bereits am vergangenen Freitag (13. März) getroffenen Entscheidung zur Schließung aller Kitas und Schulen wird der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen ausgesetzt sowie Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.
Weitere Schließungen betreffen alle Kultureinrichtungen, wie Museen, Theater, Schauspielhäuser, sowie alle Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder Musikschule. Auch Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Bibliotheken oder Vergnügungsstätten sind davon betroffen. Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind "Speisegaststätten". Ob es reicht, dass Speisen grundsätzlich angeboten werden, müssen die Betreiber ggf. beim Ordnungsamt erfragen, auch ob weitere Auflagen z.B. bezgl. Sitzabstand und Öffnungszeiten bestehen.
Krankenbesuche sind ab sofort massiv eingeschränkt. Ausnahmen sind z.B. bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung. Diese sind mit Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.
Gleichzeitig sagt die Stadt Freiburg alle gemeinderätlichen Gremien und Ortschaftsratssitzungen ab. Oberbürgermeister Martin Horn: „Die Verordnung der Landesregierung gibt uns jetzt eine landeseinheitliche Linie vor. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Regelungen sind weitreichend, sie werden uns alle treffen und das öffentliche Leben weitgehend lahm legen. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir das gemeinsam meistern, wenn Freiburg zusammen hält. Für diese Solidarität gibt es jetzt schon eine Menge positiver Signale.“
FRIMP erstellt die Informationen mit großer Sorgfalt und versucht die Bürger auch in der Coronakrise bestmöglich zu informieren. Da gegenwärtig aber täglich neue Regelungen von den Behörden erlassen werden und wir uns in einer absoluten Ausnahmesituation befinden, übernimmt FRIMP keine Gewähr für die Richtigkeit der mitgeteilten Auflagen etc. Dafür bitten wir um Verständnis.
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