Darauf haben viele gewartet: Der Mundenhof ist ab morgen wieder geöffnet
Nach sieben Wochen Schließung ist das beliebte Tiergehege Mundenhof ab morgen, Mittwoch, 6. Mai, endlich wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Damit die erforderlichen Abstandsregeln auf dem Gelände eingehalten werden können, wird für die Wieder-Öffnung die Anzahl gleichzeitiger Besuche durch Eingangskontrollen auf 2.000 begrenzt und die Anfahrt mit dem Pkw auf die Wochentage beschränkt.
Per Corona-Verordnung vom 17. März hatte die Landesregierung die Schließung zoologischer Gärten verfügt. Seither war der Mundenhof für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Mit der aktualisierten Fassung der Verordnung dürfen zoologische Gärten ab dem 6. Mai nun wieder öffnen; sie verpflichtet Einrichtungen mit Publikumsverkehr aber, darauf hinzuwirken, „dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.“ Vor allem sei darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werde, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden sei.
Die örtlichen Gegebenheiten am Mundenhof unterscheiden sich wie bekannt erheblich von herkömmlichen Zoos. Das Tiergehege kann an vielen Stellen betreten werden; es ist nicht eingezäunt und hat keine abschließbaren Zu- oder Ausgänge. Zudem ist das Gelände sehr weitläufig. Insgesamt gibt es 3.000 Meter Wege; jeder Weg ist mindestens zwei Meter, teils noch deutlich breiter.
Zu den räumlichen kommt auch eine zeitliche Besonderheit: Zwei von drei Besuchenden kommen an den Wochenenden auf den Mundenhof, davon viele aus der Region und mit dem Pkw.
3.000 Meter Wege = Platz für 2.000 Menschen
All dies macht besondere Maßnahmen erforderlich, damit die Abstandsregeln eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. Wenn man die gesamte Wegeslänge von 3.000 Metern zugrunde legt (und die erlaubte „Gruppenbildung“ durch Familien oder Wohngemeinschaften außer Acht lässt), könnten sich auf den Wegen also 2.000 Menschen so verteilen, dass sie den nötigen Mindestabstand einhalten.
Mit folgenden Maßnahmen wird angestrebt, dass sich nicht mehr als 2.000 Menschen gleichzeitig im Tiergehege aufhalten.
Zugangsbeschränkungen und Eingangskontrollen
Da der Mundenhof an Wochenenden viel stärker besucht wird als unter der Woche, hält die Stadtverwaltung insbesondere an Wochenenden Kontrollen und Eingangsbeschränkungen für unverzichtbar.
Dafür werden zwei Eingänge eingerichtet: am Eingangsgebäude beim ZMF-Areal und am Spendenaffen. Weitere Zugänge, die allgemein bekannt sind und häufig genutzt werden, werden vorerst mit Absperrgittern dichtgemacht. Der Mundenhof appelliert an alle Besuchenden, die beiden erlaubten Eingänge zu nutzen.
An den Wochenenden von 10 bis 17 Uhr werden Ordner an beiden Eingängen die Besuchenden zählen und den Zugang entsprechend beschränken, falls zu viele Menschen gleichzeitig den Hof besuchen wollen. Zusätzlich beobachten Ordner die Situation auf dem Gelände und bitten das Publikum gezielt, die Abstandsregeln einzuhalten. Die Ordner am Eingang und im Tiergehege sind durch Westen o.ä. als „Sicherheitsdienst“ zu erkennen.
An Wochenenden nur zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar
An Wochenenden könnten die erwähnten Maßnahmen zu Wartezeiten an den Eingängen, zur Entstehen von Warteschlangen und zum Ausweichen mancher Besucher auf gesperrte Zugänge führen. Um dies zu vermeiden, ist der Mundenhof samstags und sonntags bis auf weiteres nur zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sein. Die Parkplätze werden an den Wochenenden geschlossen und nur für Fahrzeuge mit Behindertenparkberechtigung freigegeben.
Montags bis freitags ist wie vor der Schließung die Anfahrt per Pkw und das Parken vor Ort möglich.
Flankierender Infektionsschutz
Auf dem Gelände des Mundenhofs ist eine „Einbahnstraßen“-Regelung für Fußgänger nicht nötig. Alle Wege sind so breit, dass das Publikum auch im Begegnungsverkehr den erforderlichen Abstand einhalten kann.
Zu eng könnte es aber in den begehbaren Tier-Gehegen werden. Deshalb bleiben sie wie auch das Aquarium vorerst geschlossen.
Sanitäre Anlagen mit der Möglichkeit zum Händewaschen bestehen beim Eingangsgebäude und an der Hofwirtschaft. Schilder erinnern die Besucher an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
Wie im übrigen öffentlichen Raum ist der Besuch zur Zeit nur zu zweit oder mit Personen in häuslicher Gemeinschaft möglich.
Auch Hofwirtschaft wieder offen
Die Hofwirtschaft kann mit der Wiederöffnung des Mundenhofs ebenfalls öffnen. Allerdings gibt es vorerst nur Speisen, Erfrischungen und Eis „to go“.
All diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. Die Stadtverwaltung beobachtet ihre Lenkungswirkung und das Verhalten der Besuchenden und steuert nötigenfalls nach. Fest steht in jedem Fall, dass die beliebten Veranstaltungen und Feste auf dem Mundenhof bis einschließlich August ausfallen.
Auch die Spielplätze auf dem Mundenhof und der gesamten Stadt dürfen endlich wieder betreten werden, was insbesondere die kleinen Kinder sehr freuen dürfte.
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