Der Freiburger Prof. Lars Feld ist neuer Vorsitzender des Sachverständigenrates

- Foto: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de

Der renommierte Fachmann der Wirtschaftswissenschaften wird die Bundesregierung schon unmittelbar nach Übernahme des Vorsitzes in einer sich abzeichnenden dramatischen Krise beraten.

Der Vertreter der ordoliberalen Freiburger Schule ist seit März 2020 Vorsitzender des Sachverständigenrates, dem er seit März 2011 angehört. Seine Arbeitsgebiete im Rat sind die Finanz- und die Sozialpolitik.

Lars P. Feld ist Professor für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Universität Freiburg und Direktor des Walter Eucken Instituts. Seine Forschungsschwerpunkte sind Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Neue Politische Ökonomie und Ökonomische Analyse des Rechts. Als Berater des Finanzministeriums trug er dazu bei, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurde.

Nach dem Studium in Saarbrücken war Feld wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität St. Gallen, wurde dort 1999 promoviert und 2002 habilitiert. Seine erste ordentliche Professur übernahm Lars P. Feld 2002 in Marburg mit 35 Jahren. Im November 2017 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Lars Feld gehört dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen an, ist Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften), Sprecher des „Kronberger Kreises“ (Wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft) und vertritt seit Ende 2013 den Sachverständigenrat im unabhängigen Beirat zum deutschen Stabilitätsrat. In den Jahren 2014 bis 2015 war er Mitglied der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (der sog. „Fratzscher-Kommission“).

Lars Feld wurde 1966 in Saarbrücken geboren, er ist verheiratet und hat drei Kinder. Er lebt in Freiburg.

„Steuerungsideale einer liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sind die Bürgersouveränität im politischen Bereich und die Konsumentensouveränität im wirtschaftlichen Bereich. Die Bürgerinteressen stellen die einzige Legitimationsquelle für Entscheidungen in der politischen Handlungsarena dar.”

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