In Ebnet, St. Georgen und Munzingen gibt es seit Bekanntwerden der Pläne große Unruhe und teils lautstarken Protest.
Hintergrund
In der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 wurde in der Drucksache G-17/230.1 u.a. folgendes ausgeführt:
„Für die wachsende Stadt Freiburg ist die Anschlussunterbringung von Geflüchteten angesichts des äußerst angespannten Wohnungsmarktes eine besondere Herausforderung. Es besteht der dringende Bedarf, insbesondere Familien aus der Heimunterbringung in reguläre Wohnungen zu bringen, um die soziale Integration zu erleichtern und die Unterkünfte zu entlasten. Gegenwärtig (Stand: September 2018) befinden sich noch knapp 3.000 Geflüchtete in öffentlichrechtlicher Unterbringung der Stadt Freiburg. Zwei Drittel dieser Menschen sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Dies steht einer nachhaltigen Integration Geflüchteter in die Stadtgesellschaft entgegen und ist relativ teuer. Ziel der Stadtverwaltung muss es daher sein, diese Menschen in privaten Mietwohnungsraum zu bringen.
Die Anschlussunterbringung soll dezentral und sozialräumlich wie auch städtebaulich gut in bestehende Wohnsiedlungsbereiche integrierbar sein. Für die Integration besonders förderlich sind Projekte, bei denen Wohnungen für Geflüchtete mit gefördertem oder frei finanziertem Wohnungsbau gemischt werden. Die Umwandlung von gewerblichen Bauflächen für diesen Zweck oder die Entwicklung von Wohnbauprojekten angrenzend an Gewerbegebiete ist gerade aus dem Gedanken der Integration dabei ausdrücklich nicht das Ziel, der Fokus liegt auf dem Rand bestehender Wohnsiedlungen.
Mit der BauGB-Novelle von November 2014 wurde die Möglichkeit geschaffen, zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden im Außenbereich Wohngebäude als privilegiertes Außenbereichsvorhaben im Anschluss an bereits bestehende Siedlungsstrukturen zu errichten (§ 246 Abs. 9 BauGB). Im Rahmen integrativer Konzepte hält die Stadt Freiburg eine Durchmischung mit anderen Zielgruppen bis zu maximal 50 % für sinnvoll und möglich. Die Flächen müssen unmittelbar an bestehende Siedlungsbereiche angrenzen. Eine Baugenehmigung kann aufgrund der zeitlichen Begrenzung des § 246 Abs. 9 BauGB nur bis zum 31.12.2019 erteilt werden. “
Im gesamten Stadtgebiet wurde nach geeigneten Flächen geschaut. Nach gegenwärtigem Sachstand bieten, von den übrig gebliebenen sieben Flächen, die unten genannten drei Flächen die größten Chancen einer Umsetzung, wobei die weiteren Flächen weiter im Blick behalten werden. Der sehr enge zeitliche Rahmen macht eine Konzentration erforderlich:
Fläche 1: Munzingen / Am Rossbächle (privater Eigentümer),
Fläche 2: St. Georgen / Zwiegeracker (institutioneller Eigentümer besitzt ca. die Hälfte der Fläche), Fläche 3: Ebnet / Zweite Reihe Steinhalde (institutioneller Eigentümer).
Die BZ berichtete:
„Um Flüchtlingen dauerhaft eine Bleibe zu bieten, will die Stadtverwaltung "Einfachwohnungen" errichten. Ausgeguckt hat sie sich dazu Flächen in den Stadtteilen St. Georgen, Ebnet und Munzingen. Dort ist die Empörung groß. Denn die potenziellen Baugebiete liegen in exponierten Wohnlagen, in St. Georgen und Ebnet zudem am Rand von Naturschutzgebieten.“
https://www.badische-zeitung.de/protest-gegen-einfachwohnungen-wir-wollen-kein-zweites-ghetto
Als OB Horn in diesen Stadtteilen unterwegs war und diese Themen angesprochen wurden, gab es teils hitzige Debatten.
Auf der einen Seite gibt es zweifelsohne Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, auf der anderen Seite gibt es ökologische Bedenken und Sorgen der Anwohner. Weil die rechtlichen Möglichkeiten in derart sensiblen Gebieten zu bauen zeitlich befristet sind, drückt die Stadt offensichtlich auf Tempo, wohl auch weil z.B. die Grünen darauf drängen. Ohne Protest aus den betroffenen Stadtteilen wäre die Realisierung der Einfachwohnungen wohl schon deutlich weiter fortgeschritten. Wenn Bürger*innen aus der Zeitung erfahren, dass in ihrer unmittelbaren Umgebung tiefgreifende Veränderungen geplant sind, darf sich die Stadtverwaltung nicht wundern, dass es Gegenwind gibt.
Update
Unter der Überschrift „Einfachwohnen“ will die Stadtverwaltung in Munzingen, Ebnet und St. Georgen Wohnungen für Geflüchtete und weitere Freiburger Familien errichten. Dafür wurden bereits Termine für Bürgerversammlungen vor Ort angekündigt.
Die Verwaltung hatte nach einer umfangreichen Prüfung von Flächen drei Standorte in den näheren Blick genommen, auf denen normale, einfache Wohnungen für Geflüchtete und weitere Freiburger Familien entstehen können. Diese Standorte hat die Verwaltung im November 2018 dem Gemeinderat vorgelegt und seither in Ortschaftsrats-Sitzungen sowie auf einer Pressekonferenz konkret dargestellt.
Aus den Ortschaften kamen Kritik, Anmerkungen und Vorschläge für alternative Flächen. Die Verwaltung nimmt die Bedenken aus der Bürgerschaft ernst und führt derzeit konstruktive Gespräche mit den tangierten Stadtteilen bzw. Ortschaften. In diesen Gesprächen wird nach Lösungen gesucht, wie das gesamtstädtische Interesse an Integration und die spezifischen Interessen vor Ort verbunden werden können.
Der Termin für die Veranstaltung in Munzingen bleibt bestehen und findet am Montag, 25. März, um 19 Uhr in der Schlossbuckhalle statt.
Die Termine in Ebnet und St. Georgen verschieben sich aufgrund der noch laufenden Abstimmungsprozesse.
In Ebnet findet die Informationsveranstaltung am Montag, 8. April, um 19 Uhr im Katholischen Pfarrheim, Steinhalde 22, statt. Der Termin für St. Georgen wird später mitgeteilt.
An den Bürgerversammlungen nehmen Bürgermeister Stefan Breiter, Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach und Fachleute aus der Verwaltung teil.
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