Die Stadt Freiburg i.Br. versucht seit kurzem, für Baugrundstücke im ersten Teilabschnitt des Freiburger Neubaustadtteils Dietenbach Interessierte zu gewinnen. Die aus der „Bürgeraktion Rettet Dietenbach“ hervorgegangene „Bürgeraktion Dietenbach ist überall“ weist nun auf eine Reihe kostenträchtiger Baugrund-Probleme in Dietenbach hin, die bei der Werbung der Stadt für Dietenbach ausgeblendet werden, aber das ohnehin schon sehr teure Bauen in Dietenbach zusätzlich wesentlich verteuern können. Diese Probleme sind im Baugrund-Gutachten des Ingenieurbüros Wald und Corbe sowie Ingenieurbüro Roth und Partner von 2015 für die Stadt beschrieben und hier von der Bürgeraktion zusammengefasst: Es sind die Böden selber als Baugrund und ihre beschränkte Tragfähigkeit, das hohe stark schwankende und stark betonangreifende Grundwasser, das Grundwasser bei Unterkellerung und Maßnahmen für den Fall ohne Unterkellerung, die nötige Regenwasser-Versickerung und mangelnde Versickerungsfähigkeit, mangelnde Tragfähigkeiten für Baufahrzeuge bei Nässe, das grobe Raster des Baugrund-Gutachtens sowie unbeachtete ehemalige Bewässerungs-Gräben.
In Dietenbach sind die sehr hohen Grundstückskosten, die steigenden Baukosten samt Zinsen sowie die diversen Nebenkosten ohnehin schon hinderlich für Bauwillige, wie auch zahlreiche kostenträchtige Auflagen der Bausatzung für die Bauausführung. Mit den Baugrund-Problemen oben drauf würden auch die für dort erwarteten sehr teuren freien Mieten von mind. 25 €/qm kalt weiter stark steigen. Sie treiben letztlich den Mietspiegel und die Wohnkosten sozial schädlich weiter hoch. Die Bürgeraktion bezweifelt, dass sich genügend hiesige Bauwillige finden, die solches Bauen finanzieren wollen und können und der Allgemeinheit extrem teure freie Mieten und ungewöhnlich hohen Subventionsbedarf bei gefördertem Wohnraum zumuten bzw. aufdrängen. Die Bürgeraktion warnt nun nachdrücklich auch vor den Kosten- und Mieten steigernden Baugrund Problemen in Dietenbach und sieht den Neubaustadtteil aus Kostengründen scheitern. Die Angaben im genannten Baugrund-Gutachten dienen laut diesem für Gründungsberatungen bei konkreten Einzelprojekten und für zusätzliche Baugrunderkundungen mit Gutachtern.
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