Europawahl 2019
Eintragung ins Wählerverzeichnis
Am 26. Mai 2019 findet u.a. die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede_r darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wer bereits 2014 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 5. Mai 2019 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Infos zu den anstehenden Wahlen:
https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1392739.html
Das Antrags-Formular, ein Merkblatt und weitere Informationen für Unionsbürger gibt es unter www.bundeswahlleiter.de
Informationen in allen Amtssprachen der EU zur Wahlteilnahme in Deutschland gibt es beim
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2019/europawahl-2019.html
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