Land verschärft rechtliche Auflagen wegen Coronavirus

Ab Samstag, den 21.03.2020 gelten folgende Anordnungen:

Menschenansammlungen von mehr als drei Personen sind an öffentlichen Orten in Baden-Württemberg vorerst nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien.

Gaststätten und Restaurants dürfen Gäste nicht mehr vor Ort bewirten, auch nicht im Garten o.ä. Der Verkauf zum Zwecke der Mitnahme und auch eine entsprechende Belieferung bleiben hingegen erlaubt, sofern die ergänzenden Vorschriften eingehalten werden.

Die Durchreise von Personen aus ausländischen Corona-Risikogebieten wird strenger gehandhabt und teilweise ganz untersagt. Das erklärten heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl auf einer Pressekonferenz.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ermahnte die Bürger erneut, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.

Innenminister Strobl wies auf empfindliche Strafen hin und dass die Landespolizei den Gesetzesrahmen durchsetzen wird.

Sollte sich die Epidemie weiter verschärfen und sollte sich das Verhalten einiger Rücksichtloser nicht bessern, sind weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit denkbar.

Die gestern für Freiburg angekündigten Verschärfungen gelten somit teilweise und in ähnlicher für ganz Baden-Württemberg.

 

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