Neue Corona-Verordnung schränkt auch Weihnachtsmarkt weiter ein

Weihnachtsmarkt Freiburg
Weihnachtsmarkt Freiburg - Foto: FRIMP / Privat

Neue Alarmstufe II mit 2G plus gilt ab Mittwoch

Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt in ganz Baden-Württemberg die neue Alarmstufe II. Die Maßnahmen betreffen vor allem ungeimpfte und nicht genesene Menschen, in vielen Bereichen gilt 2G-plus, also geimpft oder genesen plus zusätzlich getestet.

Die neue Landesverodnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, sieht eine zusätzliche vierte Stufe vor -  so wird es künftig auch eine Alarmstufe II, geben, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt. Da am gestrigen Dienstag beide Werte bereits überschritten waren, gelten die Regeln der Alarmstufe II bereits von heute an.

Das sind die neuen Regeln im Überblick:

In vielen Bereichen gilt 2G-plus, das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können, so

·         bei öffentlichen Veranstaltungen (Freizeit, Kultur, Sport),

·         in Clubs, Bars und Diskotheken,

·         auf Weihnachtsmärkten,

·         bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen,

·         in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnliche Einrichtungen.

·         Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.

·         Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.

·         In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.

·         In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.

 

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

·         Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. 

·         Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.

Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).

Die 7-Tagesinzidenz liegt in Freiburg heute bei 338.

Die Details, was in der Alarmstufe II ab Mittwoch 24. November nun gilt,  hat die Landesregierung auf baden-wuerttemberg.de zusammengstellt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung.

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

 

Impfungen

Wer sich und andere vor Corona schützen will und noch nicht vollständig geimpft ist, wendet sich am besten an den Hausarzt. Die Impfungen sind kostenlos.

In Halle 1 der Messe Freiburg gibt es wieder eine Impfstelle, auch für Booster-Impfungen – ohne Priorisierung, aber mit Anmeldung. 

https://www.corona-impfzentrum-freiburg.de

 

Infos zu Testzentren

https://www.freiburg.de/pb/1674107.html

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