Da durch das Silvester-Feuerwerk in der Freiburger Innenstadt sehr viel Lärm und eine hohe Feinstaubbelastung entstehen, hat die Stadtverwaltung geprüft, ob ein generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester ausgesprochen werden kann. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass ein entsprechendes Verbot in größerem Ausmaß rechtlich nicht möglich ist. Es besteht wie in den Vorjahren ein gesetzliches Verbot rund um das Münster sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern.
Für ein generelles, flächendeckendes Feuerwerksverbot in Freiburg gibt es keine Rechtsgrundlage. Zwar haben Kommunen die Möglichkeit, in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden ein Verbot auszusprechen. Auf dieser Grundlage hat beispielsweise die Stadt Tübingen ein Feuerwerksverbot für ihre Altstadt mit ihren original erhaltenen Fachwerkhäusern erteilt. Für ein solches Verbot fehlt es in Freiburg jedoch an einer entsprechenden Gebäudesubstanz.
Die Stadt Heilbronn wollte beispielsweise ein Böllerverbot in der Innenstadt erlassen, kam aber zu dem Ergebnis, dass ein solches Verbot rechtlich nicht zulässig ist.
Da der Bund regelt, welche Feuerwerkskörper im Handel frei erhältlich sind und an Silvester abgebrannt werden dürfen, kann die Stadtverwaltung auch nicht den Verkauf einschränken.
Oberbürgermeister Martin Horn appelliert an alle Freiburgerinnen und Freiburger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern, um die hohe Feinstaubbelastung an Silvester zu reduzieren. Ein freiwilliger Verzicht wird seitens der Stadt begrüßt.
Die Feuerwehr, die Polizei und der städtische Vollzugsdienst werden in der Silvesternacht vor Ort und in erhöhter Rufbereitschaft bereit stehen.
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