Am gestrigen Feiertag hat die Landesregierung von BaWü umfangreiche Lockerungen bekanntgegeben:
Die neue Corona-Verordnung gilt ab morgen, Sa. 15.05.2021.
https://www.freiburg.de/pb/1615769.html
Die Öffnungen und Lockerungen sind einerseits umfangreich, allerdings sind sie auf einen Personenkreis beschränkt bzw. setzen die Anwendung von Hygienekonzepten voraus.
Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte
Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen.
Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Als Testnachweis gilt ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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