Der Vorlesungszeitraum im Sommersemester 2020 an der Universität Freiburg wird aufgrund der Corona-Epidemie erst am 11. Mai 2020 beginnen. Dies entspricht einer Verschiebung um drei Wochen. Mit dieser Entscheidung, die das Rektorat in Abstimmung mit den Dekanen aller Fakultäten getroffen hat, reagiert die Universität auf die Unterbrechung des Studienbetriebs vom 16. März bis zum 19. April 2020, die mittels einer Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgegeben wurde. Die Aufnahme des Studienbetriebs zum 20. April 2020 steht unter dem Vorbehalt, dass die sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. „Es ist unser Ziel, dass alle Studierenden ihre Studienleistungen im Sommersemester 2020 erbringen können und dass die Studierbarkeit unserer Studiengänge gewährleitstet ist. Dafür werden wir alle Anstrengungen unternehmen und tun, was in unseren Möglichkeiten und Kräften liegt“, erklärt Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.
Schon zuvor hatte das Rektorat beschlossen, bestehende Abgabefristen für schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie Abschlussarbeiten zu verlängern. Die Zeit vom 20. April bis zum 8. Mai 2020 soll vorrangig dazu dienen, ausgefallene Prüfungen nachzuholen sowie schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen, die aufgrund der Unterbrechung des Studienbetriebs nicht bearbeitet werden konnten, abzuschließen. Zugleich besteht die Möglichkeit, schon am 20. April bedarfsgerecht mit Lehrveranstaltungen des Sommersemesters zu beginnen. Der spätere Beginn des Vorlesungszeitraums wird teilweise kompensiert, indem die lehrfreie Exkursionswoche nach Pfingsten vom 2. bis zum 5. Juni 2020 entfällt und der Vorlesungsbetrieb eine Woche später endet – also am 31. Juli 2020. Der Vorlesungszeitraum wird damit insgesamt um eine Woche verkürzt.
Darüber hinaus will sich die Universität Freiburg auch auf eine mögliche weitere Beeinträchtigung des Studienbetriebs vorbereiten. „Wir möchten alle Dozentinnen und Dozenten dazu ermutigen, ihre Lehrveranstaltungen so zu konzipieren, dass sie anstatt Präsenzlehre auch Fernlehre anbieten können“, sagt Prof. Dr. Juliane Besters-Dilger, Prorektorin für Studium und Lehre. Die Studien- und Prüfungsordnungen sollen mit Blick auf die Corona-Epidemie, soweit notwendig, temporär flexibilisiert werden. Zudem will sich das Rektorat dafür einsetzen, dass bei Studierenden, die aufgrund der Corona-Epidemie das Studium im Sommersemester 2020 nicht fortsetzen können, vor allem im Hinblick auf die Förderungshöchstdauer für BAföG keine Anrechnung als Hochschul- oder Fachsemester erfolgt.
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