Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat gestern folgende Entscheidung verkündet:
Das im Bau befindliche Stadion des SC Freiburg darf aus Gründen des Lärmschutzes nicht für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr genutzt werden.
Diese Entscheidung ist ein Paukenschlag. Schließlich bedeutet sie eine erhebliche Einschränkung für den SC, denn zahlreiche nationale und ggf. auch internationale Spiele wären davon betroffen.
Während sich die klagenden Anwohner und Stadiongegner freuten, reagierte man beim SC, in der Fangemeinde, in der Stadtverwaltung und bei BZ-Medien ziemlich entsetzt.
Damit hatte man nicht gerechnet, obwohl z.B. die Bürgerinitiative www.Bi-pro-Wolfswinkel.de und www.Freiburg-Lebenswert.de stets auf die Lärmproblematik hingewiesen haben.
Am gestrigen Abend berichtete dann die BZ bereits davon, dass das Urteil auf falschen Annahmen beruhe. Das Gericht hätte sich offensichtlich auf eine veraltete Lärmschutzverordnung berufen.
Stand heute gilt aber die richterliche Entscheidung. Das VGH hat allerdings angekündigt die Sache ggf. intern zu prüfen.
In diesem Zusammenhang geht es allerdings auch noch um einen schweren Vorwurf. Die klagenden Anwohner haben eine unzulässige, zu enge Kooperation von Stadtverwaltung und Regierungspräsidium reklamiert und dafür auch Beweise vorgelegt. Während das Freiburger Verwaltungsgericht diesen Punkt erstinstanzlich ablehnte, sehen die Richter in Mannheim die Vorwürfe möglicherweise als begründet an. Für diesen Fall könnte gar die Baugenehmigung zurückgezogen werden.
Obgleich der Bau des neuen Stadions schnell voranschreitet, könnte der gestrige Tag eine Zäsur bedeuten.
FRIMP hält sie in dieser spannenden Angelegenheit weiter kostenlos auf dem Laufenden.
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