Seit gestern wird auch ein seit ca. drei Jahren leerstehendes Haus in der Mozartstr. 3 besetzt. Dieses Haus stand bereits auf der Liste der SPD: https://stühlinger-magazin.de/leerstandsliste/ Es ist für Außenstehende schwer zu beurteilen, ob die individuellen Gründe einen Leerstand rechtfertigen. Nach den Maßstäben der Besetzer (Die WG Freiburg – Wohnraum Gestalten) scheint dies nicht der Fall zu sein. Diese berichten auf Ihrem Blog von den laufenden Besetzungen: Fünf besetzte Häuser in kurzer Zeit in Freiburg, allesamt in vergleichsweise zentraler Lage. Auf der Liste der SPD befinden sich auch Wohnungen der Stadtbau, die offensichtlich bezugsfertig sind. Die Besetzungen verstoßen i.d.R. gegen geltendes Recht. Illegaler Leerstand tut dies auch. Selbstjustiz ist natürlich nicht zu rechtfertigen. Gleichwohl wirft insbesondere die jüngste Besetzung in Herdern die Frage auf, macht die Stadt genug gegen illegalen Leerstand? Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung über einen langen Zeitraum leer stehen lassen, sollten sich überlegen, ob sie das Objekt nicht verkaufen oder vermieten wollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sanktionen der Stadt drohen, oder die Immobilie besetzt wird, sind sicher gestiegen. In der Stadt suchen viele Menschen Wohnraum, das hat die Debatte um den neuen Stadtteil Dietenbach eindrücklich gezeigt. Eigentum verpflichtet und aus moralischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen, macht eine Vermietung meistens Sinn, auch wenn sie mit der ein oder anderen Beeinträchtigung einhergeht. Wenn nicht klar ist, was mit einer Immobilie geschehen soll, kann man sie vorerst befristet vermieten. Sind Renovierung oder Sanierung nötig und kann oder will man das nicht selbst durchführen, finden sich oft Mieter, die über entsprechendes handwerkliches Wissen verfügen. Gegen günstige Miete verpflichten sich die Mieter zur Renovierung und allen ist gedient.
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